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Das Jugendamt des Landkreises Saalekreis steht allen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien mit Wohnsitz im Landkreis als persönlicher Ansprechpartner in ihren individuellen Lebenssituationen zur Verfügung. Neben der Wahrnehmung des Wächteramtes bei Gefährdung des Kindeswohls verstehen wir uns, mit den verschiedenen Sachgebieten und Teams in unserem Haus, in erster Linie als Dienstleister. Dies tun wir, indem wir Beratungen für vielfältige Themen anbieten, unterschiedliche Unterstützungsangebote vorhalten und Jugendhilfe bedarfsorientiert gestalten.

Das Sachgebiet Jugendförderung besteht aus den Teams Prävention und Wirtschaftliche Jugendhilfe. Es verantwortet damit zum einen die wirtschaftliche Absicherung aller Hilfen zur Erziehung und angrenzender Leistungen der Jugendhilfe und gestaltet zum anderen aktiv umfassende Präventionsarbeit u. a. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Saalekreis. Weiterhin sind dort die Sachbearbeitenden Vereinbarungen für den Bereich der Hilfen zur Erziehung angebunden.

Im Jugendamt ist am Dienstort Merseburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter (m/w/d) Wirtschaftliche Jugendhilfe

in Vollzeit zu besetzen. Das unbefristete Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

Bearbeitung von teilstationären, stationären und ambulanten Sonderformen der Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe sowie Hilfen innerhalb des Pflegekinderwesens

  • komplexe Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
  • Berechnung der Anspruchshöhe, ggf. Abforderung der notwendigen Unterlagen anderer Behörden/Dritter
  • Bearbeitung von Beihilfeanträgen als Annexleistung
  • Gewährung von Krankenhilfe im Einzelfall
  • Bewilligung des Pflegegeldes bzw. Erstellung der Kostenübernahmeerklärung an den Leistungsträger für andere Hilfeformen
  • Erfassen und laufende Bearbeitung der Hilfefälle in der IT-gestützten Fachanwendung
  • Kontrolle der Rechnungslegung der Leistungsträger
  • Erstellen von Änderungs-, Widerrufs- und Rücknahmebescheiden

Kostenerstattung an/von Dritte/-n und Heranziehung zu den Kosten

  • Zuständigskeitsprüfung gem. SGB II, V, VIII, IX und SGB XII
  • Heranziehung von Hilfeempfängern und Elternteilen zu den Kosten der Jugendhilfe aus Einkommen und Vermögen, inkl. Prüfung des anrechnungsfähigen Einkommens/Vermögens, Erstellung von Kostenfestsetzungsbescheiden, Sollstellungen und Überwachung der Einnahmen
  • Geltendmachung der Ansprüche ggü. Familienkassen, Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Rententrägern, Pflegeversicherungsträgern, usw.
  • Prüfung von Kostenerstattungsansprüchen von und an andere Leistungsträger, Erstellung von Kostenerstattungsbescheiden
  • Verfolgung und Vollstreckung der Ansprüche, ggf. Entscheidung über Niederschlagung, Erlass, Stundung
Ihr Profil

Sie sind eine engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in der Fachrichtung

  • Verwaltungswissenschaften (hier: Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsökonomie) oder
  • Wirtschaftswissenschaften (hier: Betriebswirtschaftslehre) oder
  • Rechtswissenschaften (hier: erste juristische Prüfung oder Bachelor of Law). 

Alternativ haben Sie einen BII-Lehrgang abgeschlossen oder sind Verwaltungsbetriebswirt bzw. Verwaltungswirt (VWA).

Sie verfügen idealerweise bereits über Vorkenntnisse im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe und dem Sozial-/Jugendhilferecht sowie Verwaltungsrecht.

Sie haben ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, besitzen Verhandlungsgeschick  sowie ein hohes Maß an Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen.  Kritik- und Konfliktfähigkeit. Medienkompetenz, Organisationstalent, Teamfähigkeit und Kundenorientierung runden Ihr Profil ab.

Sie besitzen einen Führerschein mit Fahrerlaubnisklasse B.

Sie besitzen mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
 

Das können wir Ihnen als moderner, öffentlicher Arbeitgeber bieten
Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.

Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA.

Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.

Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.

Bewerbung und Kontakt

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis zum 31.07.2025. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihre zukünftige Vorgesetzte Frau Hofmann unter der Telefonnummer 03461 40-1550.

Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Otto-Klamt unter der Telefonnummer 03461 40-2115 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.

i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt

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