Der Saalekreis, im Zuge der Kreisfusion im Jahr 2007 entstanden, schließt sich wie ein Ring um die kreisfreie Stadt Halle (Saale). In ihm verbinden sich Tradition und Moderne, werden vergangene Zeugen bewahrt und berichten futuristisch anmutende Industriekomplexe vom Ideenreichtum der Menschen. Er ist ein lebens- und vor allem liebenswerter Landkreis, den es zu entdecken gilt. So vielfältig wie unsere Aufgaben sind auch unsere Jobmöglichkeiten.
Im Ausländeramt ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) Leistungsgewährung
in Vollzeit zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ist befristet für die Dauer von 2 Jahren.
Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Stellenausschreibung richtet sich demnach an Bewerberinnen und Bewerber, welche bisher noch nicht beim Landkreis Saalekreis beschäftigt waren.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Leistungssachbearbeitung nach dem AsylbLG
- Regelleistungen nach dem AsylblG bewilligen, ablehnen oder einstellen
- formelle und materielle Anspruchsvoraussetzungen prüfen
- vorrangige Leistungen prüfen
- Anträge bearbeiten und über diese entscheiden (Bescheidung)
- bei Änderungen der Verhältnisse Leistungsbescheide ändern/aufheben/widerrufen
- Leistungen in besonderen Fällen (Analogleistungen) nach dem AsylblG bewilligen, ablehnen oder einstellen
- formelle und materielle Anspruchsvoraussetzungen prüfen
- 36- Monats-Frist überwachen, Ausschlussgründe ermitteln
- Anträge bearbeiten und über diese entscheiden (Bescheidung)
- bei Änderungen der Verhältnisse Leistungsbescheide ändern/aufheben/widerrufen
- Leistungskürzungen nach dem AsylblG durchführen
- formelle und materielle Anspruchsvoraussetzungen prüfen
- Einzelfallentscheidungen in Sonderfällen treffen
- Anträge bearbeiten und über diese entscheiden (Bescheidung)
- 6-Monats-Frist überwachen und überprüfen – formelle und materielle Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig kontrollieren
- sonstige Leistungen nach dem AsylbLG bewilligen, ablehnen, einstellen
- formelle und materielle Anspruchsvoraussetzungen prüfen
- Hausbesuche beauftragen
- prüfen, ob Sachleistung oder Geldleistung gewährt werden (Einzelfallentscheidungen)
- Anträge selbstständig bearbeiten und über diese entscheiden (Bescheidung)
- die Verwendung der bewilligten Leistungen teilweise kontrollieren
- Leistungen zur Sicherung der Unterkunft nach dem Aufnahmegesetz bewilligen, ablehnen oder einstellen sowie die Angemessenheit der Unterkunftskosten regelmäßig prüfen
- formelle und materielle Anspruchsvoraussetzungen prüfen
- eingereichte Wohnungsangebote auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Bestimmungen/Regelungen bzgl. der Miethöhe prüfen
- Anträge bearbeiten und über diese entscheiden (Bescheidung)
- mit anderen Leistungsbehörden (z.B. Jobcenter) bei gemischten Bedarfsgemeinschaften zusammenarbeiten
- mit Schuldnerberatung und weiteren Institutionen bei drohendem Wohnungsverlust zusammenarbeiten
- Einkommen und Vermögen ermitteln
- quartalsmäßig Daten mit den Sozialdaten abgleichen (Sozialdatenabgleich)
- Höhe und Anrechenbarkeit des Einkommens und des Vermögens prüfen (Bescheidung)
- an zuständige Stellen bei Verdacht auf Schwarzarbeit melden
- Anspruchsvoraussetzungen weiterer Leistungen (z.B. BuT-Leistungen) überwachen und an entsprechende Stelle melden
- Auskunftsersuchen bei Behörden (ABH, Einkommen aus Kindergeld BKGG, o.ä.) durchführen
- mit anderen Behörden bei Sicherstellung von Geld oder Geldeswert zusammenarbeiten
- die Möglichkeit der Ratenzahlung prüfen und einen entsprechenden Bescheid erlassen
- Kostenerstattungsverfahren gegen Leistungsbehörden nach AsylbLG, anderen Trägern von Sozialhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII (z. Bsp. Übergangswohnen) durchführen
- Kostenerstattungsanspruch ermitteln/feststellen (Bescheidung)
- den Zahlungseingang überwachen
- Widersprüche / Überprüfungsanträge vorprüfen
- Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG vollziehen
- Leistungsberechtigte zu Arbeitsgelegenheiten Verpflichten, einschließlich der Belehrung des
Leistungsberechtigten - die Teilnahme überwachen
- ggf. Leistungen kürzen (bei Pflichtverletzungen)
- das Entgelt aus Arbeitsgelegenheiten berechnen und auszahlen
- Leistungsberechtigte zu Arbeitsgelegenheiten Verpflichten, einschließlich der Belehrung des
- Bezahlkartensystem umsetzen
- Bezahlkarten ausgeben und bedienen
- Überweisungen und Lastschriftverfahren überwachen
- die Bezahlkarte bei Beendigung der Leistungen einziehen
Krankenhilfe nach dem AsylbLG
- Auskünfte erteilen, beraten, ggf. an zuständige Institutionen verweisen
- Anträge auf Gesundheitsleistungen jeglicher Art entgegennehmen
- Anträge bearbeiten und über diese entscheiden (Bescheiden)
- bzgl. Gesundheitsleistungen (Literatur, Internet, ggf. Rücksprache mit behandelnden Ärzten, Abforderung von ärztlichen Zwischenstandsberichten zur Sachverhaltsklärung) recherchieren
- amts- und amtszahnärztliche Stellungnahmen einleiten und auswerten, danach über Gewährung oder Ablehnung der Übernahme von Kosten bzgl. Gesundheitsleistungen entscheiden
- Krankenscheine ausgeben, überwachen und aktualisieren
- Kostenerstattungsmeldungen bei Krankenkassen und Kunden einleiten, überwachen und den Erfolg
kontrollieren (die aktuelle Anschrift und Krankenkasse des Kunden zur Durchsetzung unserer Ansprüche ermitteln) - andere Sozialleistungsträger im Zusammenhang Krankenhilfe im Asylverfahren (z.Bsp. SGB XII
Eingliederungshilfe) beraten bzw. Informationen weitergeben - Ärzte, Apotheken, Sanitätshäuser, Vereine bzgl. Gesundheitsleistungen im Rahmen des AsylbLG
rechtsverbindlich beraten - mit den Dienstleistern des Landkreises Saalekreis im Rahmen der vorhandenen Verträge und Weisungen abrechnen
- Widersprüche / Überprüfungsanträge vorprüfen
Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit abgeschlossener Berufsausbildung als
- Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder
- Sozialversicherungsfachangestellter (m/w/d) oder
- Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d) oder
- Justizfachangestellter (m/w/d).
- Alternativ haben Sie einen BI-Lehrgang abgeschlossen.
Darüber hinaus arbeiten Sie sorgfältig, mit hoher Einsatzbereitschaft, sind belastbar und verfügen über ein hohes Maß an Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit. Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist, Taktgefühl sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Sie besitzen mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
Das können wir Ihnen als moderner, öffentlicher Arbeitgeber bieten

Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.
Bewerbung und Kontakt
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis zum 24.04.2026. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihr zukünftiger Vorgesetzter Herr Biermann unter der Telefonnummer 03461 40-1234.
Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Luhanek unter der Telefonnummer 03461 40-2123 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt

