Der Saalekreis, im Zuge der Kreisfusion im Jahr 2007 entstanden, schließt sich wie ein Ring um die kreisfreie Stadt Halle (Saale). In ihm verbinden sich Tradition und Moderne, werden vergangene Zeugen bewahrt und berichten futuristisch anmutende Industriekomplexe vom Ideenreichtum der Menschen. Er ist ein lebens- und vor allem liebenswerter Landkreis, den es zu entdecken gilt. So vielfältig wie unsere Aufgaben sind auch unsere Jobmöglichkeiten.
Im Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als
Amtsleiter (m/w/d) Amt für Brand- und Katastrophenschutz
in Vollzeit zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt gemäß § 31 TVöD-VKA zunächst befristet für die Dauer von 12 Monaten zur Erprobung in der Leitungsfunktion. Während der Erprobungszeit erfolgt eine enge fachliche Begleitung durch die unmittelbare Führungskraft. Ein individuell mit Ihnen abgestimmtes Fortbildungspaket rundet Ihre Einarbeitungszeit ab.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Leitung und Steuerung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, Führen der unterstellten Mitarbeiter, Bearbeitung von Grundsatzfragen
Führen der unterstellten Mitarbeiter:
- Wahrnehmung der unmittelbaren Personalverantwortung für direkt unterstellte Mitarbeitende, inkl. der Sachgebietsleitung
- Koordinierung der Arbeitsabläufe und Arbeitsschwerpunkte innerhalb des Amtes sowie Überwachung der Aufgabenerfüllung
- Vorgabe von innerdienstlichen Anweisungen zur Regelung der Geschäftsabläufe sowie Kontrolle der Umsetzung
- Stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation zur effektiven und effizienten Aufgabenwahrnehmung, inkl. IT-Ausstattung
- Personalentwicklungsverantwortung (Sicherstellung der fachlichen Qualifizierung, Anleitung und Weiterbildung) für alle Mitarbeitenden des Amtes
- Personalbedarfsplanung (Analyse und Fortschreibung des Personalbestands und der Fallzahlen als Grundlage zur Stellenbemessung)
- Mitarbeiterbeurteilung (Einschätzung und Bewertung von Arbeitsergebnissen und Leistungen der Mitarbeitenden)
- Steuerung des wirtschaftlichen Einsatzes von finanziellen, technischen und personellen Ressourcen
Fachliches Leiten:
- Gewährleistung der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und Sicherstellung des überörtlichen Brandschutzes und der Hilfeleistung
- Gestaltung und Optimierung von Prozessen und Arbeitsabläufen innerhalb des Amtes
- Umsetzung übergeordneter Zielstellungen sowie Benennung und Erarbeitung eigener strategischer Ziele für die Ausrichtung des Amtes
- Vertretung des Amtes in anderen Gremien sowie ggü. anderen Behörden
- Beratung des Landrates und anderer Behörden in Fragestellungen des Bevölkerungsschutzes, kommunalen Brandschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge
- Kreisübergreifende Schnittstellenpflege zu Dritten (Behörden, andere Institutionen)
- Aufbau und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
- Aufbau und Weiterentwicklung eines Fachcontrollings zur Steuerungsunterstützung und strategischen
- Planung der Aufgaben- und Ressourcenentwicklung
- Entscheidung besonders schwieriger Vorgänge, die von maßgeblicher Bedeutung für das Amt sind
- Haushaltsplanung, Finanz- und Budgetverantwortung für das gesamte Amt.
Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss auf Masterniveau in einer der Fachrichtungen:
- Verwaltungswissenschaften,
- Betriebswirtschaft
- Brandschutz und Sicherheit,
- Risikomanagement,
- Bevölkerungs- und Katastrophenschutz oder
- Humanmedizin.
Alternativ: Sie besitzen einen Hochschulabschluss auf Bachelorniveau in den oben genannten Fachrichtungen.
Sie besitzen nachweislich mindestens eine dreijährige praktische Erfahrung im Bereich Brand- und/ oder Katastrophenschutz und/ oder Rettungswesen. Sie verfügen ebenfalls über Kenntnisse in kreisübergreifender Hilfeleistung, Einsatzleitung und Risikomanagement.
Sie waren idealerweise bereits in einer Führungsposition tätig und verfügen über eine rettungsdienstliche Qualifikation als Rettungssanitäter(m/w/d) oder Notfallsanitäter (m/w/d).
Weiterhin besitzen Sie die Bereitschaft (insofern nicht schon vorhanden) die Ausbildung zum „Gruppenführer (m/w/d) Feuerwehr“ zeitnah abzulegen. Diese wird durch den Landkreis Saalekreis für Sie organisiert und finanziert.
Entscheidungsfreude, ein hohes Maß an Organisationsgeschick, Sicherheitsbewusstsein, Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Vorausgesetzt werden mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Das können wir Ihnen als moderner, öffentlicher Arbeitgeber bieten

Arbeitszeit und Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 13 TVöD-VKA*.
*Diese Eingruppierung setzt einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss voraus. Fehlt dieser, erfolgt die Eingruppierung zunächst in die Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA, nach mehrjähriger Ausübung der Tätigkeit kann die Höhergruppierung in die EG 13 erfolgen, hierzu ist ein innerbehördliches Anerkennungsverfahren „Sonstiger Beschäftigter“ durchzuführen.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVÖD-VKA.
Bewerbung und Kontakt
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis zum 06.05.2026. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihre zukünftige Vorgesetzte Frau Faulstich unter der Telefonnummer 03461 40-2201.
Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Herr Florian Flaig unter der Telefonnummer 03461 40-2135 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt

