Der Saalekreis, im Zuge der Kreisfusion im Jahr 2007 entstanden, schließt sich wie ein Ring um die kreisfreie Stadt Halle (Saale). In ihm verbinden sich Tradition und Moderne, werden vergangene Zeugen bewahrt und berichten futuristisch anmutende Industriekomplexe vom Ideenreichtum der Menschen. Er ist ein lebens- und vor allem liebenswerter Landkreis, den es zu entdecken gilt. So vielfältig wie unsere Aufgaben sind auch unsere Jobmöglichkeiten.
Im Umweltamt ist am Dienstort Merseburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) Immissionsschutz
in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 11.08.2025 (Mutterschutz) mit der Option zur Verlängerung bis zum Ende der Elternzeit.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 22 ff. BImSchG kontrollieren
- Ortsbesichtigung im Zuge von Gewerbekontrollen oder nach Beschwerd
- fachtechnische Beurteilung vornehmen
- bei Verstößen Feststellungsprotokoll erstellen
- Entscheidung treffen und Stellungnahme bzw. Bescheid mit erforderlichen Maßnahmen erstellen
Ordnungswidrigkeiten feststellen und bearbeiten
- Ortskontrolle
- Einbeziehung entsprechender Fachämter
- ggf. Abgabe an das Ordnungsamt
Überwachung durchführen, fachtechnische Beurteilung vornehmen, Entscheidung für verwaltungsrechtlichen Vollzug treffen für
- Freizeitlärmrichtlinie
- AVV Baulärm
- 7. BImSchV Auswurfbegrenzung von Holzstaub
- 10. BImSchV Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualität von Kraftstoffen
- 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung
- 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung
- 32. BImSchV Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Fachtechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungs- und planungsrechtlichen Verfahren, BImSchG-Verfahren und bei Fördermittelanträgen aufgrund von Projektunterlagen erstellen
Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als
- Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder
- Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d)
Alternativ haben Sie einen BI-Lehrgang abgeschlossen.
Sollte keine Bewerbung mit o.g. Berufsausbildung eingehen, werden auch Bewerbungen mit folgender abgeschlossener Berufsausbildung berücksichtigt:
- Steuerfachangestellter (m/w/d) oder
- Notarfachangestellter (m/w/d).
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B.
Sie arbeiten selbständig und verfügen über ausgeprägtes Organisationstalent, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit und Teamfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Vorausgesetzt werden mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Das können wir Ihnen als moderner, öffentlicher Arbeitgeber bieten

Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten und Beamten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA bzw. der beamtenrechtlichen Vorschriften.
Bewerbung und Kontakt
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis 19.06.2025 . Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihr zukünftiger Vorgesetzter Herr Dr. Koch unter der Telefonnummer 03461 40-1410.
Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Luhanek unter der Telefonnummer 03461 40-2123 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt
